14.03.2022 – Waldbrandverordnung
Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Hinweis: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind- verhältnisse das Übergreifen eines...




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